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Impfkoordination Püttlingen: Auch Personen ab 70 Jahre können sich melden!

today24/02/2021 33

Hintergrund
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Impfkoordination Püttlingen: Auch Personen ab 70 Jahre können sich melden!
Die Stadt Püttlingen bietet seit einigen Wochen für alle impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger Püttlingens eine Impfkoordination an.

Hierzu können sich alle betreffenden Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2, die bei der Anmeldung Unterstützung wünschen, beim Mehrgenerationenhaus oder beim Seniorenbüro melden. Neben der Registrierung für einen Termin kann zudem eine Beförderung in Anspruch genommen werden, deren Kosten nach Prüfung auch im Einzelfall übernommen werden können. Priorisierte Arbeitnehmer*innen und Menschen mit bestimmten Grunderkrankungen benötigen einen Code.
Während sich Personen, die sich aufgrund ihres Alters in den Priorisierungsgruppen 1 oder 2 befinden, mit ihrem Personalausweis ausweisen können, ist die Situation für Arbeitnehmer*innen der einzelnen Berufsgruppen und Personen mit bestimmten Erkrankungen komplexer. Hierzu schreibt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einer Mitteilung auf der Corona-Internetseite des Saarlandes: „Personen, die aufgrund ihres Berufes priorisiert werden, erhalten die Priorisierungscodes weiterhin über ihren Arbeitgeber.

Diese werden den Arbeitgebern in den kommenden Tagen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich benötigen sie eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis im Impfzentrum. Personen, die aufgrund einer gewissen Grunderkrankung priorisiert werden, erhalten ihren Code und ein dazugehöriges Formular über ihre behandelnde Ärztin beziehungsweise ihren behandelnden Arzt. Den Ärzten werden die Formulare und der Code für ihre Patientinnen und Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt“.

Bitte beachten Sie daher, dass die Impfkoordination der Stadt Püttlingen für eine Registrierung den Code benötigt, den Sie von Ihrem Arzt bzw. Arbeitgeber erhalten können.

Härtefallentscheidung Personen, die nicht zu den Priorisierungsgruppen 1 und 2 gehören, können bei der Saarländischen Impfkommission einen Antrag auf Härtefallentscheidung aus triftigen medizinischen Gründen stellen. Neben dem dazugehörigen Formular (zu finden auf der Corona-Informationsseite des Saarlandes) sind hier auch ärztliche Unterlagen mitsamt ärztlicher Empfehlung notwendig. Dieser Antrag kann leider nicht über die Impfkoordination der Stadt Püttlingen gestellt werden, da hierzu eine Stellungnahme des behandelnden Arztes notwendig ist.

Impfkoordination in Anspruch nehmen

Die Impfkoordination der Stadt Püttlingen erreichen Sie montags – donnerstags,

08:30-15:30 Uhr, sowie freitags, 08:30-12:00 Uhr, über folgende Telefonnummern:

06898 / 54 89 455 oder 06898 / 54 89 457 (Mehrgenerationenhaus)

06898 / 691 – 184 sowie 06898 / 691 – 187 (Seniorenbüro)

Wer sich für einen Impftermin eigenständig beim Gesundheitsamt registrieren möchte, kann sich telefonisch an die Hotline 0681 501-44 22 oder 0800 999 15 99

wenden oder sich über das Buchungssystem im Internet (https://www.impfensaarland.de/) registrieren.

Wer in welcher Priorisierungsgruppe ist, regelt eine Rechtsverordnung, die durch den Bundesgesundheitsminister unterzeichnet wurde. Die Rechtsverordnung mitsamt der Priorisierungsgruppen finden Sie auf der Impf-Internetseite des Saarlandes und auf der Internetseite der Stadt Püttlingen.

Geschrieben von: Marc

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